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Going Concern

Going Concern bezeichnet die Annahme der Unternehmensfortführung, die einem Jahresabschluss zugrunde liegt.

Der Begriff "Going Concern" (Unternehmensfortführung) stammt aus der Rechnungslegung. Jahresabschlüsse werden grundsätzlich unter der Annahme erstellt, dass das Unternehmen beziehungsweise der Fonds seine Tätigkeit fortführt.

Bestehen erhebliche Zweifel an der Fortführungsfähigkeit, muss dies im Jahresabschluss beziehungsweise im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers gesondert angegeben werden (sogenannter Going-Concern-Hinweis). Ein solcher Hinweis ist ein Warnsignal, bedeutet für sich genommen aber nicht zwingend eine bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit. Ob für einzelne Deutsche-Finance-Fonds ein Going-Concern-Hinweis vorliegt, ist anhand der jeweiligen Geschäftsberichte zu prüfen. [INHALT AUS FACHDOKUMENT ÜBERNEHMEN]