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Leverage

Leverage bezeichnet die Verstärkung von Chancen und Risiken durch Fremdfinanzierung oder andere wirtschaftlich vergleichbare Finanzierungs- und Derivatestrukturen.

Leverage entsteht, wenn ein Fonds über das eingesetzte Eigenkapital hinaus wirtschaftliches Risiko übernimmt, insbesondere durch Kredite. Steigt der Wert der finanzierten Investition stärker als die Kosten des Fremdkapitals, kann sich die Eigenkapitalrendite erhöhen. Bei Verlusten wirkt derselbe Mechanismus in die entgegengesetzte Richtung.

Für geschlossene inländische Publikums-AIF enthält § 263 KAGB besondere Regeln zu Kreditaufnahme und Belastung. Die dort genannten Grenzen dürfen nicht als allgemeine Definition für sämtliche Fonds oder Beteiligungsebenen verstanden werden. Mittelbare Verschuldung in Objekt- und Zielfonds kann zusätzlich relevant sein.

Neben der Höhe sind Zinsbindung, Laufzeit, Tilgung, Sicherheiten und Kreditauflagen wichtig. Sinkende Bewertungen können Nachbesicherungen oder Verkäufe auslösen.

Anleger sollten deshalb nicht nur eine Leverage-Kennzahl betrachten, sondern die vollständige Finanzierungsstruktur und mögliche Verschuldung auf mehreren Ebenen.