Mandanteninformationen
Willkommen in guten Händen
Sie treffen die richtige Entscheidung, Hahn Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen. Unser erklärtes Ziel ist es, die Interessen unserer Mandanten stets bestmöglich zu vertreten. Auf den neuesten Stand bringt uns dabei ein altbekanntes, aber nach wie vor unersetzliches Werkzeug: fundiertes Wissen.
Wir beziehen es je nach Lage der Dinge aus dem Erfahrungsschatz im eigenen Hause, aus intensiven Hintergrund-Recherchen und betriebswirtschaftlichen Analysen durch die Zusammenarbeit mit renommierten Detekteien und Sachverständigen. Gegenstand dieses Dokuments sind unsere Mandatsbedingungen und die Widerrufsbelehrung nebst Widerrufsmuster.
Für die Mandatsbearbeitung durch die Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (nachfolgend "Rechtsanwälte") gelten folgende allgemeine Mandatsbedingungen:
1. Geltungsbereich
Diese Mandatsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen den Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Mandant") über Beratung, Auskunft, Geschäftsbesorgung, Prozessvertretung und/oder sonstige Aufträge (nachfolgend "Mandate"), soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Geschäftsbedingungen des Mandanten finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Rechtsanwälten und dem Mandanten vereinbart wurde.
2. Zustandekommen des Mandatsverhältnisses und Gegenstand der Tätigkeit
Der Gegenstand des Mandats und die zur Bearbeitung gewünschten Tätigkeiten der Rechtsanwälte werden zwischen dem Mandanten und den Rechtsanwälten gesondert vereinbart. Der Auftrag wird grundsätzlich der Hahn Rechtsanwälte PartG mbB erteilt, soweit nicht die Vertretung durch einen einzelnen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist. Die im Rahmen der Mandatsbearbeitung zu leistende Rechtsberatung der Rechtsanwälte bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Mandatierung umfasst, soweit nicht anders vereinbart, keine steuerrechtliche Beratung und Vertretung. Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen sind die Rechtsanwälte nur verpflichtet, wenn sie vom Mandanten einen diesbezüglichen Auftrag erhalten und diesen angenommen haben.
3. Pflichten der Rechtsanwälte
Die Rechtsanwälte sind zur sorgfältigen Mandatsführung nach Maßgabe der bestehenden Gesetze und der Weisungen des Mandanten verpflichtet. Die Tätigkeit unterliegt insbesondere den berufsrechtlichen Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und ggf. der Fachanwaltsordnung (FAO). Die Rechtsanwälte unterrichten den Mandanten angemessen im jeweils beauftragten Umfang über das Ergebnis ihrer Bearbeitung. Die Rechtsanwälte sind berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet; über das Bestehen eines Mandats darf sich der Rechtsanwalt gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur mit Zustimmung des Mandanten äußern. Für den Mandanten eingehende Gelder werden treuhänderisch verwahrt und unverzüglich an den Mandanten ausgezahlt.
4. Aktenaufbewahrung, -vernichtung und -zurückbehalt
Handakten des Rechtsanwalts werden bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 S. 1 BRAO) vernichtet, sofern der Mandant diese Akten nicht ausdrücklich herausverlangt. Die Aufbewahrungspflicht erlischt schon vor Ablauf dieser Frist, wenn die Rechtsanwälte den Mandanten zur Entgegennahme der Handakten aufgefordert haben und der Mandant dem binnen sechs Monaten nicht nachgekommen ist.
5. Mitwirkung des Mandanten
Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist nur bei Beachtung folgender Mitwirkung des Mandanten gewährleistet: umfassende und wahrheitsgemäße Information über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen und rechtzeitige Übermittlung der entsprechenden Unterlagen; die Rechtsanwälte können den Angaben des Mandanten grundsätzlich vertrauen; der Mandant informiert die Rechtsanwälte über Anschriften- oder Kontaktänderungen sowie längere Nichterreichbarkeit; der Mandant prüft übermittelte Schreiben und Schriftsätze sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit; der Mandant tritt während der Mandatsdauer nur in Abstimmung mit den Rechtsanwälten mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten in Kontakt.
6. Speicherung und Verarbeitung von Daten
Die Rechtsanwälte sind berechtigt, ihnen anvertraute Daten des Mandanten im Rahmen des Mandats mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Wegen der Einzelheiten wird auf die mit dem Mandanten separat zu vereinbarende Datenschutzerklärung verwiesen.
7. Unterrichtung des Mandanten per Fax und E-Mail
Soweit der Mandant den Rechtsanwälten eine Faxnummer oder E-Mail-Adresse mitteilt, erklärt er sich bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung damit einverstanden, dass die Rechtsanwälte ihm darüber mandatsbezogene Informationen zusenden. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit und Sicherheit gewährleistet ist.
8. Haftungsbeschränkung
Die Rechtsanwälte sind als Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Bremen, PR 100, eingetragen (USt-IdNr. DE813491114). Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Die Haftung für Ansprüche aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung wird auf einen Höchstbetrag von 2,5 Mio. EUR pro Angelegenheit beschränkt; dies gilt nicht bei vorsätzlicher Schadensverursachung und nicht bei schuldhaft verursachten Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person. Es besteht eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherung AG, Überseering 35, 22297 Hamburg, für das Gebiet der Europäischen Union und den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Haftung aus dem Mandatsverhältnis erstreckt sich nur auf den Mandanten; eine Inanspruchnahme der Gesellschaft durch Dritte ist ausgeschlossen.
9. Vergütung
Die Vergütung (nebst Auslagenersatz und Umsatzsteuer) berechnet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern nicht eine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Alle Vergütungsforderungen sind mit Rechnungslegung fällig; die Rechtsanwälte können Zwischenabrechnungen erteilen oder einen angemessenen Vorschuss fordern (§ 9 RVG). In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten besteht außergerichtlich sowie erstinstanzlich kein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltsvergütung durch den Gegner. Der Anspruch auf Erstattung der nach dem RVG geschuldeten Gebühren besteht unabhängig von einem etwaigen Erstattungsanspruch gegen eine Gegenseite, eine Rechtsschutzversicherung, eine Prozessfinanzierungsgesellschaft oder einen sonstigen Dritten. Reisekosten werden bei Fahrten mit dem Pkw in Höhe von EUR 0,42/km erstattet, im Übrigen nach den konkret entstandenen Auslagen.
10. Aufrechnung/Verrechnung
Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mandanten ist dessen Aufrechnung gegenüber Forderungen der Rechtsanwälte zulässig. Die Rechtsanwälte dürfen eingehende Zahlungen auf offene Vergütungsforderungen verrechnen, soweit die gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
11. Rechtsschutzversicherung / Prozessfinanzierung
Soweit die Rechtsanwälte beauftragt sind, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung oder der Prozessfinanzierungsgesellschaft zu führen, werden sie von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zu diesen ausdrücklich befreit. Der Mandant bleibt auch bei einer Deckungs- bzw. Finanzierungszusage selbst Kostenschuldner aller Verfahrenskosten; dies gilt insbesondere im Fall der Insolvenz des Rechtsschutzversicherers oder der Prozessfinanzierungsgesellschaft. Die Rechtsanwälte prüfen die Solvenz der Rechtsschutzversicherung oder der Prozessfinanzierungsgesellschaft nicht.
12. Urheber- und Nutzungsrechte
Die Rechtsanwälte behalten sich alle Rechte an den von ihnen erstellten Texten (Schriftsätze, Gutachten, Stellungnahmen, Berichte, Entwürfe usw.) vor. Der Mandant ist berechtigt, diese mandatsbezogen im Rahmen eines einfachen Nutzungsrechts zu nutzen. Jede andere Nutzung, insbesondere Veröffentlichung, Verbreitung oder Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Rechtsanwälte.
13. Kündigung
Das Mandatsverhältnis kann vom Mandanten jederzeit gekündigt werden. Auch die Rechtsanwälte können das Mandatsverhältnis grundsätzlich jederzeit kündigen, sofern das notwendige Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist, allerdings nicht zur Unzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen ist mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
14. Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen dieser Mandatsbedingungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Sind oder werden einzelne Bestimmungen unwirksam, berührt dies die Wirksamkeit des Mandatsvertrages im Übrigen nicht; die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem rechtlich und wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.
15. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, Marcusallee 38, 28359 Bremen, Telefonnummer: 0421-246850, E-Mail-Adresse: info@hahn-rechtsanwaelte.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
16. Muster-Widerrufsformular bei Beauftragung durch mindestens zwei Mandanten
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, Marcusallee 38, 28359 Bremen, E-Mail-Adresse: info@hahn-rechtsanwaelte.de:
- Hiermit widerrufen wir den von uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name der Verbraucher
- Anschrift der Verbraucher
- Unterschrift der Verbraucher (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
17. Muster-Widerrufsformular bei Beauftragung durch einen Mandanten
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, Marcusallee 38, 28359 Bremen, E-Mail-Adresse: info@hahn-rechtsanwaelte.de:
- Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des Verbrauchers
- Anschrift des Verbrauchers
- Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Redaktion df-schadensersatz.de