Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung kann Kosten eines Kapitalanlagestreits übernehmen, wenn der Vertrag den Fall deckt und der Versicherer eine Deckungszusage erteilt.
Ob eine Rechtsschutzversicherung einen Streit über eine Kapitalanlage finanziert, hängt von Versicherungsbedingungen, Abschlusszeitpunkt und dem maßgeblichen Versicherungsfall ab. Viele Verträge enthalten Ausschlüsse oder Einschränkungen für bestimmte Kapitalanlagen, Bau- oder Beteiligungsmodelle.
Wichtig sind außerdem Wartezeit, Selbstbeteiligung, Versicherungssumme und der Zeitpunkt der behaupteten Pflichtverletzung. Eine erst nach Zeichnung oder nach Bekanntwerden des Konflikts abgeschlossene Versicherung deckt den Altfall grundsätzlich nicht automatisch.
Vor einer Klage sollte eine schriftliche Deckungsanfrage gestellt werden. Sie muss den Sachverhalt und die beabsichtigte Rechtsverfolgung ausreichend beschreiben, ohne den Versicherungsfall unnötig falsch einzuordnen. Eine Ablehnung kann rechtlich überprüfbar sein.
Die Deckungszusage sagt nichts über den sicheren Erfolg des Anspruchs aus. Umgekehrt bedeutet eine fehlende Deckung nicht, dass kein Anspruch besteht; sie betrifft zunächst nur die Finanzierung des Vorgehens.