Prozesskostenrisiko
Das Prozesskostenrisiko umfasst eigene und gegnerische Anwaltskosten, Gerichtsgebühren sowie mögliche Ausgaben für Sachverständige, Zeugen und weitere Beweise.
Wer einen Zivilprozess führt, trägt ein finanzielles Kostenrisiko. Dazu gehören Gerichtskosten, die Vergütung des eigenen Rechtsanwalts und – bei vollständigem oder teilweisem Unterliegen – regelmäßig erstattungsfähige Kosten der Gegenseite.
Die Höhe richtet sich häufig nach dem Streitwert und dem Verlauf des Verfahrens. Sachverständigengutachten, Zeugenentschädigungen, Übersetzungen oder mehrere Instanzen können zusätzliche Kosten verursachen. Bei teilweisem Erfolg werden Kosten oft entsprechend einer Quote verteilt.
Eine Rechtsschutzversicherung kann Kosten übernehmen, wenn der konkrete Fall vom Vertrag umfasst ist und eine Deckungszusage vorliegt. Selbstbehalt, Ausschlüsse und nicht versicherte Mehrkosten bleiben zu beachten. Auch Prozessfinanzierung oder Prozesskostenhilfe kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.
Vor Klageerhebung sollten Anspruchshöhe, Beweislage, Verjährung, Bonität des Gegners und ein realistisches Vergleichsszenario in die wirtschaftliche Entscheidung einbezogen werden.