Beratungsprotokoll
Ein Beratungsprotokoll dokumentiert wesentliche Angaben und den Verlauf bestimmter Anlageberatungen. Ob es erforderlich war, hängt insbesondere vom Beratungszeitpunkt ab.
Das Beratungsprotokoll war für bestimmte Anlageberatungen ein gesetzlich vorgesehenes Dokument. Es sollte unter anderem Anlass und Dauer der Beratung, die persönliche Situation des Kunden, die besprochenen Produkte und die erteilte Empfehlung nachvollziehbar festhalten.
Später wurde das Beratungsprotokoll im Wertpapierbereich durch die Geeignetheitserklärung abgelöst. Bei der Prüfung älterer Fondszeichnungen darf deshalb nicht mit heutigen Dokumentationspflichten argumentiert werden, ohne den damaligen Zeitpunkt und den Status des Beratungsunternehmens zu berücksichtigen.
Ein unterschriebenes Protokoll beweist nicht automatisch, dass jedes aufgeführte Risiko tatsächlich verständlich erklärt wurde. Umgekehrt belegt ein fehlendes Dokument nicht allein den gesamten Gesprächsinhalt. Es ist ein wichtiges Beweismittel, das zusammen mit Zeugenaussagen, Korrespondenz und weiteren Unterlagen bewertet wird.
Anleger sollten Original, Anlagen und etwaige nachträgliche Änderungen sichern. Auffällige Standardformulierungen oder Widersprüche zu den persönlichen Anlagezielen können Anlass für eine genauere Prüfung geben.