Externer Bewerter
Ein externer Bewerter ist eine von der Fondsverwaltung beauftragte, fachlich geeignete und rechtlich unabhängige Stelle zur Bewertung von Vermögensgegenständen.
Ein externer Bewerter ermittelt den Wert von Fondsvermögensgegenständen außerhalb der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Er kann etwa Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder andere nicht börsengehandelte Anlagen bewerten.
Die externe Beauftragung soll Fachkunde und eine organisatorisch unabhängige Wertermittlung unterstützen. Sie beseitigt aber nicht jede Schätzunsicherheit. Auch externe Gutachten beruhen auf Daten, Annahmen und Verfahren, die sich bei veränderten Märkten als zu optimistisch oder zu vorsichtig erweisen können.
Für die Aussagekraft sind Qualifikation, Unabhängigkeit, Vergütung, Informationszugang und verwendete Methode wichtig. Interessenkonflikte oder eine langjährige wirtschaftliche Abhängigkeit können genauer zu betrachten sein.
Anleger sollten prüfen, ob der Jahresbericht Bewerter, Bewertungsstichtag und wesentliche Methoden nennt. Ein externer Wert ist nicht automatisch ein erzielbarer Verkaufspreis, sondern eine begründete Einschätzung zum jeweiligen Stichtag.