Fungibilität / eingeschränkte Handelbarkeit
Fungibilität bezeichnet die Austausch- und Handelbarkeit eines Vermögenswerts. Beteiligungen an geschlossenen Fonds sind häufig nur eingeschränkt veräußerbar.
Ein fungibler Vermögenswert lässt sich leicht übertragen und besitzt einen ausreichend liquiden Markt. Börsengehandelte Aktien sind typischerweise fungibler als Beteiligungen an geschlossenen Fonds.
Für Fondsbeteiligungen besteht meist kein kontinuierlicher Handel mit verbindlichen Kauf- und Verkaufspreisen. Ein Verkauf kann über einen Zweitmarkt oder an einen privaten Erwerber möglich sein, hängt aber von Nachfrage, Unterlagen und Vertragsbedingungen ab.
Gesellschafts- oder Treuhandvertrag können Zustimmungen, Vorkaufsrechte, Mindestbeteiligungen oder formale Anforderungen vorsehen. Selbst wenn eine Übertragung rechtlich zulässig ist, muss sich daher nicht kurzfristig ein Käufer finden. Preisabschläge gegenüber Zeichnungssumme oder veröffentlichtem NAV sind möglich.
Eingeschränkte Fungibilität ist besonders wichtig, wenn Anleger vor Laufzeitende auf das Kapital angewiesen sein könnten. Sie ist ein eigenständiges Risiko neben der wirtschaftlichen Entwicklung des Fonds.