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Zweitmarkt

Über einen Zweitmarkt können Beteiligungen an geschlossenen Fonds an andere Anleger verkauft werden. Handelbarkeit, Preis und Verkaufszeitpunkt sind nicht garantiert.

Der Zweitmarkt ermöglicht den Verkauf bereits bestehender Beteiligungen an geschlossenen Fonds. Anders als bei börsengehandelten Wertpapieren gibt es jedoch meist keinen fortlaufenden liquiden Handel und keinen jederzeit feststellbaren Marktpreis.

Der erzielbare Preis hängt unter anderem von Fondsentwicklung, Ausschüttungen, Restlaufzeit, Bewertungen, Käufernachfrage und verfügbaren Informationen ab. Häufig werden Beteiligungen mit Abschlägen auf die ursprüngliche Zeichnungssumme oder auf zuletzt veröffentlichte Wertangaben gehandelt. Ein Abschlag allein beweist allerdings nicht, dass der veröffentlichte Nettoinventarwert falsch ist; Marktpreis und rechnerischer Fondswert beantworten unterschiedliche Fragen.

Auch rechtliche und organisatorische Hürden sind möglich. Gesellschafts- oder Treuhandvertrag können Zustimmungserfordernisse, Vorkaufsrechte, Mindeststückelungen oder Übertragungskosten vorsehen. Zudem muss geprüft werden, welche Rechte und Pflichten auf den Erwerber übergehen.

Vor einem Verkauf sollten aktuelle Jahresberichte, Kapitalkonto, bisherige Ausschüttungen und Vertragsbedingungen zusammengestellt werden. Mehrere Angebote können helfen, den erreichbaren Marktpreis besser einzuschätzen.