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Übertragung der Beteiligung

Bei der Übertragung einer Fondsbeteiligung wechselt die Inhaberschaft auf einen Erwerber. Vertragsbedingungen können die Übertragung beschränken.

Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds kann unter bestimmten Voraussetzungen an einen Dritten verkauft, verschenkt oder im Erbfall übertragen werden. Anders als bei börsengehandelten Wertpapieren erfolgt dies nicht durch einen einfachen täglichen Handel.

Gesellschafts- und Treuhandvertrag können Zustimmungserfordernisse, Vorkaufsrechte, Mindeststückelungen, Formvorgaben und Gebühren vorsehen. Bei unmittelbar beteiligten Kommanditisten können außerdem Handelsregisteranmeldungen erforderlich sein.

Der Erwerber übernimmt regelmäßig die mit der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten. Offene Einlagen, Haftungsfragen, Kapitalkonto und bisherige Ausschüttungen müssen deshalb eindeutig dokumentiert werden.

Vor einer Übertragung sollten aktueller Wert, steuerliche Folgen und Kosten geprüft werden. Die rechtliche Übertragbarkeit bedeutet nicht, dass sich kurzfristig ein Käufer oder ein angemessener Preis finden lässt.