Geschlossener Publikums-AIF
Ein geschlossener Publikums-AIF ist ein regulierter alternativer Investmentfonds für Privatanleger, dessen Anteile grundsätzlich nicht laufend zurückgegeben werden.
Ein geschlossener Publikums-AIF ist ein Alternativer Investmentfonds, der auch Privatanlegern angeboten wird. „Geschlossen“ bedeutet, dass die Anteile vor Beginn der Liquidations- oder Auszahlungsphase grundsätzlich nicht zurückgenommen werden können. Für diese Fonds gelten besondere Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
Die Verwaltung übernimmt eine Kapitalverwaltungsgesellschaft. Sie muss unter anderem die Anlagebedingungen einhalten, Risiken steuern, die Vermögenswerte bewerten lassen und Berichte erstellen. Eine Verwahrstelle erfüllt zusätzliche Kontroll- und Überwachungsaufgaben. Für den Vertrieb an Privatanleger sind insbesondere Verkaufsprospekt und PRIIP-Basisinformationsblatt vorgesehen.
Die gesetzliche Regulierung beseitigt das wirtschaftliche Risiko nicht. Wertentwicklung, Ausschüttungen und Rückzahlung hängen weiterhin von den erworbenen Vermögenswerten, der Finanzierung, den Kosten und den später erzielbaren Verkaufspreisen ab. Auch eine lange Kapitalbindung und ein Totalverlust sind möglich.
Bei älteren Beteiligungen ist zu prüfen, wann der Fonds aufgelegt wurde und welche Übergangsregelungen gelten. Nicht jeder historisch als „geschlossener Fonds“ bezeichnete Fonds wurde bereits nach der heutigen KAGB-Systematik konzipiert.