Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet Investmentvermögen. Sie verantwortet mindestens das Portfoliomanagement oder das Risikomanagement des Fonds.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft, kurz KVG, ist das regulierte Unternehmen, das ein Investmentvermögen verwaltet. Nach § 17 KAGB liegt eine Fondsverwaltung vor, wenn mindestens das Portfoliomanagement oder das Risikomanagement für ein oder mehrere Investmentvermögen erbracht wird.
Bei geschlossenen Fonds trifft die KVG zentrale wirtschaftliche und organisatorische Entscheidungen. Sie setzt die Anlagestrategie um, überwacht Risiken, organisiert Bewertungen und Berichterstattung und achtet auf die Einhaltung der Anlagebedingungen. Je nach Fondsstruktur kann die KVG weitere Aufgaben selbst wahrnehmen oder an Dienstleister auslagern. Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung verschwindet dadurch nicht automatisch.
Zu unterscheiden sind externe und interne Kapitalverwaltungsgesellschaften. Eine externe KVG wird vom Investmentvermögen bestellt. Bei einer internen KVG verwaltet sich das Investmentvermögen in einer hierfür zugelassenen Rechtsform selbst.
Die Erlaubnis und Aufsicht durch die BaFin sind kein Gütesiegel für die wirtschaftliche Qualität eines Fonds. Anleger sollten daher zusätzlich prüfen, welche Aufgaben die konkrete KVG übernommen hat, wie Interessenkonflikte behandelt werden und was Jahresberichte oder behördliche Maßnahmen über die Verwaltung erkennen lassen.