Laufzeitverlängerung
Eine Laufzeitverlängerung verschiebt das vorgesehene Fondsende. Voraussetzungen, Dauer und Entscheidungsbefugnis ergeben sich aus Anlagebedingungen und Gesellschaftsvertrag.
Eine Laufzeitverlängerung kann vorgesehen sein, wenn Vermögenswerte noch nicht verkauft wurden oder ein Verkauf zum geplanten Zeitpunkt wirtschaftlich ungünstig erscheint. Sie soll dem Fonds zusätzlichen Handlungsspielraum für Verwertung und Abwicklung geben.
Je nach Vertragsgestaltung entscheidet die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder die Gesellschafterversammlung. Unterlagen können eine einmalige oder mehrfache Verlängerung, Höchstfristen und besondere Begründungspflichten vorsehen.
Die Verlängerung kann Chancen und Nachteile haben. Ein späterer Verkauf kann einen besseren Preis ermöglichen, verlängert aber Kapitalbindung, laufende Kosten und Marktrisiken. Auch Kredite oder Verträge müssen gegebenenfalls angepasst werden.
Anleger sollten Beschlussgrundlage, erwarteten Zeitplan, verbleibende Vermögenswerte, Finanzierung und zusätzliche Kosten prüfen. Eine Verlängerungsoption im Prospekt bedeutet nicht automatisch, dass jede spätere Verlängerung wirtschaftlich sinnvoll oder ohne weitere Voraussetzungen zulässig ist.