Direkt zum Inhalt

Laufzeit und Verlängerungsoption

Die Fondslaufzeit bezeichnet den vorgesehenen Zeitraum bis zur Abwicklung. Anlagebedingungen oder Gesellschaftsvertrag können Verlängerungsmöglichkeiten vorsehen.

Die Laufzeit eines geschlossenen Fonds beschreibt den vorgesehenen Zeitraum von der Auflegung bis zur Veräußerung der Vermögenswerte und anschließenden Abwicklung. Sie wird in den Anlagebedingungen, im Gesellschaftsvertrag und im Verkaufsprospekt festgelegt.

Häufig enthalten die Unterlagen Verlängerungsoptionen. Sie sollen vermeiden, dass Vermögenswerte zu einem wirtschaftlich ungünstigen Zeitpunkt verkauft werden müssen. Je nach Vertragsgestaltung entscheidet darüber die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder die Gesellschafterversammlung. Voraussetzungen, Höchstdauer und erforderliche Mehrheiten müssen den konkreten Unterlagen entnommen werden.

Eine vorgesehene Laufzeit ist daher nicht immer ein verbindlicher Auszahlungstermin. Verkauf, Abwicklung und Auszahlung können zusätzliche Zeit beanspruchen. Auch Marktbedingungen, Finanzierungen, Rechtsstreitigkeiten oder Verzögerungen bei Zielfonds können das Ende der Beteiligung verschieben.

Anleger sollten zwischen Grundlaufzeit, Verlängerungsoption und tatsächlicher Abwicklungsdauer unterscheiden. Wer vorzeitig über sein Kapital verfügen muss, ist häufig auf eine Übertragung oder einen Verkauf am Zweitmarkt angewiesen und trägt das Risiko eines deutlichen Preisabschlags.