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Musterfeststellungsklage

Mit der Musterfeststellungsklage kann eine qualifizierte Stelle gemeinsame Tatsachen- und Rechtsfragen für angemeldete Verbraucher feststellen lassen.

Die Musterfeststellungsklage ist eine Form der Verbandsklage nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz. Sie wird nicht von einzelnen Verbrauchern, sondern von einer klageberechtigten Stelle erhoben. Gegenstand sind gemeinsame Feststellungsziele, von denen Ansprüche oder Rechtsverhältnisse vieler Verbraucher abhängen.

Verbraucher müssen ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse fristgerecht zum Verbandsklageregister anmelden, wenn sie von den gesetzlichen Wirkungen profitieren wollen. Das Feststellungsurteil führt grundsätzlich noch nicht automatisch zu einer individuellen Zahlung; diese kann einen Vergleich oder eine weitere Durchsetzung erfordern.

Die Musterfeststellungsklage ist von der Abhilfeklage zu unterscheiden, mit der eine klageberechtigte Stelle unmittelbar Leistungen an betroffene Verbraucher verlangen kann. Ebenso unterscheidet sie sich vom kapitalmarktrechtlichen KapMuG-Musterverfahren.

Ob ein konkreter Fondsfall geeignet ist, hängt von Zahl und Vergleichbarkeit der Fälle, Anspruchsgrundlagen, Verfahrenszielen und vorhandenen Beweisen ab.