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KapMuG-Musterverfahren

Das KapMuG bündelt bestimmte kapitalmarktrechtliche Tatsachen- und Rechtsfragen in einem Musterverfahren vor einem Oberlandesgericht.

Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG, ermöglicht es, gemeinsame Tatsachen- und Rechtsfragen aus mehreren kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten gebündelt klären zu lassen. Dazu zählen insbesondere Ansprüche wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen.

Das Oberlandesgericht entscheidet über festgelegte Feststellungsziele. Es spricht im Musterverfahren grundsätzlich nicht jedem Anleger unmittelbar einen individuellen Zahlungsbetrag zu. Die Ergebnisse werden anschließend in den jeweiligen Ausgangsverfahren berücksichtigt.

Ob ein Fondsfall in den Anwendungsbereich fällt, hängt insbesondere von der betroffenen Information und der geltend gemachten Anspruchsgrundlage ab. Nicht jeder Beratungsfehler und nicht jede wirtschaftliche Fehlentwicklung kann über das KapMuG geklärt werden.

Das KapMuG wurde 2024 neu gefasst. Für Anleger sind unter anderem Verfahrensstand, eigenes Ausgangsverfahren, Bindungswirkung, Kosten und mögliche Verjährungsfolgen wichtig. Eine Beteiligung sollte deshalb nicht allein aufgrund des Begriffs „Musterverfahren“ beurteilt werden.