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Platzierungsphase

In der Platzierungsphase werden Fondsanteile angeboten und Anlegerkapital eingeworben, bis das angestrebte Volumen oder das Ende des Vertriebs erreicht ist.

Während der Platzierungsphase vertreibt der Fonds seine Anteile und nimmt Zeichnungen von Anlegern an. Das geplante Eigenkapitalvolumen kann vollständig, teilweise oder in mehreren Schließungen eingeworben werden.

Der Platzierungsstand beeinflusst die Fondsplanung. Wird das Zielvolumen nicht erreicht, können Investitionen kleiner ausfallen, Finanzierungen angepasst oder vorgesehene Anlageobjekte nicht erworben werden. Fondsunterlagen können Mindestvolumen, Platzierungsgarantien oder Verlängerungsmöglichkeiten vorsehen.

Gleichzeitig können bereits erste Investitionen erfolgen. Anleger verschiedener Beitrittszeitpunkte tragen dann möglicherweise nicht exakt dieselben Zwischenrisiken. Ausgleichszahlungen oder besondere Ergebniszuordnungen können vorgesehen sein.

Anleger sollten Vertriebsende, Mindestkapital, bisherigen Investitionsstand und Folgen einer Unterplatzierung prüfen. Der Abschluss der Platzierung ist nicht mit dem Abschluss der Investitionsphase gleichzusetzen.