Direkt zum Inhalt

Plausibilitätsprüfung

Bei der Plausibilitätsprüfung wird untersucht, ob ein Beteiligungsangebot anhand der verfügbaren Unterlagen wirtschaftlich nachvollziehbar und widerspruchsfrei erscheint.

Ein Anlagevermittler muss ein von ihm angebotenes Beteiligungskonzept grundsätzlich mit zumutbarem Aufwand auf wirtschaftliche Plausibilität prüfen. Er darf erkennbar unplausible, widersprüchliche oder lückenhafte Angaben nicht ungeprüft an Anleger weitergeben.

Die Prüfung ist keine Garantie für den wirtschaftlichen Erfolg und keine umfassende eigene Unternehmensbewertung. Maßgeblich sind die verfügbaren Unterlagen, die erkennbare Sachkunde des Vermittlers und Auffälligkeiten, die weitere Nachfragen erforderlich machen können.

Bei geschlossenen Fonds können beispielsweise unrealistische Prognoseannahmen, nicht nachvollziehbare Mittelverwendung, widersprüchliche Kostenangaben oder ungeklärte Vertragspartner relevant sein. Erkennt der Vermittler einen Mangel oder kann er eine gebotene Prüfung nicht durchführen, muss er dies grundsätzlich offenlegen.

Ob eine Pflicht verletzt wurde, hängt vom damaligen Informationsstand ab. Spätere Verluste oder Abweichungen von Prognosen beweisen allein nicht, dass das Konzept bereits bei Vermittlung unplausibel war.