Prospektnachtrag
Ein Prospektnachtrag informiert während des Vertriebs über neue wesentliche Umstände oder festgestellte erhebliche Unrichtigkeiten der Prospektangaben.
Ein Prospektnachtrag ergänzt einen bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt, wenn während des maßgeblichen Zeitraums neue wesentliche Umstände eintreten oder erhebliche Unrichtigkeiten bekannt werden. Er soll sicherstellen, dass Anleger ihre Entscheidung auf einer aktuellen Informationsgrundlage treffen können.
Ob ein Nachtrag erforderlich ist, hängt von Bedeutung, Zeitpunkt und anwendbarem Prospektrecht ab. Nicht jede Änderung im Geschäftsbetrieb muss nachgetragen werden. Wesentlich können beispielsweise Veränderungen bei Anlageobjekten, Verantwortlichen, Finanzierung oder Risiken sein.
Bei geschlossenen Publikums-AIF bestehen unter bestimmten Voraussetzungen besondere Widerrufsrechte für Anleger, die vor Veröffentlichung eines Nachtrags eine Erwerbserklärung abgegeben haben und bei denen noch keine Erfüllung eingetreten ist. Fristen können sehr kurz sein.
Für eine Prüfung sind ursprünglicher Prospekt, sämtliche Nachträge, Veröffentlichungsdaten und Zeichnungszeitpunkt miteinander abzugleichen. Entscheidend ist, welche Informationen dem Anleger bei seiner Entscheidung tatsächlich zur Verfügung standen.