Nettoinventarwert (NAV)
Der Nettoinventarwert entspricht dem Wert der Fondsvermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten. Er ist kein garantierter Verkaufs- oder Rückzahlungsbetrag.
Der Nettoinventarwert, kurz NAV, ergibt sich vereinfacht aus dem bewerteten Vermögen eines Fonds abzüglich seiner Verbindlichkeiten. Wird der Betrag auf einzelne Anteile umgerechnet, entsteht der Nettoinventarwert je Anteil.
Bei geschlossenen Fonds beruhen wesentliche Vermögenswerte häufig auf Bewertungen statt auf täglich beobachtbaren Börsenpreisen. Das gilt etwa für Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Zielfondsanteile. Bewertungsverfahren, Stichtag und verfügbare Informationen beeinflussen daher den ausgewiesenen Wert.
Der NAV ist nicht mit einem sicheren Verkaufspreis gleichzusetzen. Bei einer tatsächlichen Veräußerung können Marktbedingungen, Transaktionskosten, Steuern oder Zeitdruck zu einem anderen Ergebnis führen. Auch der Preis auf einem Zweitmarkt kann deutlich abweichen, weil dort zusätzlich Nachfrage, Restlaufzeit und Handelbarkeit berücksichtigt werden.
Für eine sinnvolle Einordnung sollten Anleger den Bewertungsstichtag, die Entwicklung zum Vorjahr, wesentliche Wertberichtigungen und die Höhe der Verbindlichkeiten prüfen. Bei Dachfonds kann es außerdem zeitliche Verzögerungen zwischen den Bewertungen der Zielfonds und der Berechnung des Dachfonds-NAV geben.