Direkt zum Inhalt

Anlagevermittlung

Bei der Anlagevermittlung wird der Abschluss einer Kapitalanlage herbeigeführt, ohne dass zwingend eine auf den Kunden zugeschnittene Empfehlung erfolgt.

Ein Anlagevermittler bringt Anbieter und Anleger zusammen und wirkt auf den Abschluss einer konkreten Kapitalanlage hin. Im Unterschied zur Anlageberatung steht nicht zwingend die persönliche Empfehlung im Mittelpunkt. Auch ein Vermittler darf jedoch keine unrichtigen oder irreführenden Angaben machen.

Welche Informations- und Prüfungspflichten bestehen, hängt von Produkt, Erlaubnisstatus und Zeitpunkt der Vermittlung ab. Bei geschlossenen Fonds können insbesondere die richtige Darstellung von Funktionsweise, Laufzeit, eingeschränkter Handelbarkeit, Kosten und Verlustrisiken sowie eine Plausibilitätsprüfung der verwendeten Unterlagen relevant sein.

Die Abgrenzung zur Beratung richtet sich nach dem tatsächlichen Gespräch. Aussagen wie „Das passt zu Ihren Zielen“ oder eine Auswahl unter mehreren Produkten können für eine persönliche Empfehlung sprechen, auch wenn der Vertrag den Beteiligten nur als Vermittler bezeichnet.

Für eine Einordnung sollten Vermittlervertrag, Beratungs- oder Gesprächsdokumentation, Werbung, Korrespondenz und Zeugenaussagen gemeinsam betrachtet werden. Die rechtlichen Folgen unterscheiden sich je nachdem, welche Tätigkeit tatsächlich erbracht wurde.