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Anlegergerechte Beratung

Anlegergerechte Beratung bedeutet, dass eine Empfehlung zu Zielen, Kenntnissen, Risikobereitschaft und finanziellen Verhältnissen des Kunden passen muss.

Bei der anlegergerechten Beratung steht die Person des Kunden im Mittelpunkt. Die empfohlene Anlage muss zu seinen Anlagezielen, Kenntnissen und Erfahrungen, seiner Risikobereitschaft sowie seinen finanziellen Verhältnissen passen. Je nach anwendbarem Regelwerk ist auch zu berücksichtigen, welche Verluste der Kunde tragen kann.

Eine langfristig gebundene unternehmerische Beteiligung kann beispielsweise ungeeignet sein, wenn der Anleger kurzfristig über das Kapital verfügen muss oder eine sichere Altersvorsorge ohne nennenswertes Verlustrisiko sucht. Entscheidend sind jedoch stets die konkreten Angaben und die damalige Beratungssituation.

Die anlegergerechte Beratung ist von der objektgerechten Beratung zu unterscheiden. Letztere betrifft die richtige und vollständige Erklärung des Produkts selbst. In der Praxis können beide Pflichten gleichzeitig verletzt sein.

Für eine spätere Prüfung sind Anlegerprofil, Gesprächsdokumentation, Geeignetheitserklärung, Zeichnungsunterlagen und Aussagen von Beteiligten wichtig. Ein eingetretener Verlust beweist für sich allein nicht, dass die Empfehlung schon bei Vertragsschluss ungeeignet war.