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Anlageberatung

Anlageberatung liegt vor, wenn einem Kunden eine persönliche Empfehlung zu einem bestimmten Finanzinstrument oder einer konkreten Kapitalanlage gegeben wird.

Bei einer Anlageberatung erhält der Kunde eine persönliche Empfehlung, die sich auf ein bestimmtes Finanzinstrument oder eine konkrete Kapitalanlage bezieht. Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung des Gesprächs, sondern sein tatsächlicher Inhalt: Wurde die Anlage als passend für die persönlichen Verhältnisse und Ziele des Kunden dargestellt?

Je nach Anbieter, Produkt und Beratungszeitpunkt gelten unterschiedliche gesetzliche Pflichten. Typischerweise müssen Kenntnisse, Erfahrungen, finanzielle Verhältnisse, Verlusttragfähigkeit, Anlageziele und Risikobereitschaft berücksichtigt werden. Zudem sind Funktionsweise, Kosten und wesentliche Risiken verständlich zu erläutern.

Eine bloße Produktinformation oder Anlagevermittlung ist von der Beratung abzugrenzen. Die Grenze kann im Einzelfall schwierig sein, etwa wenn ein Vermittler zwar keine ausdrückliche Empfehlung ausspricht, ein Produkt aber als besonders passend hervorhebt.

Für die spätere Prüfung sind Gesprächsnotizen, Beratungsunterlagen, E-Mails, Zeugen, Prospektübergabe und die damaligen Kundenziele bedeutsam. Aus einem schlechten Anlageverlauf allein folgt noch kein Beratungsfehler.