BaFin
Die BaFin beaufsichtigt Kapitalverwaltungsgesellschaften und den Vertrieb regulierter Fonds. Sie garantiert weder Qualität noch wirtschaftlichen Erfolg einer Anlage.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, beaufsichtigt unter anderem Kapitalverwaltungsgesellschaften und bestimmte Investmentvermögen. Sie prüft, ob aufsichtsrechtliche Anforderungen eingehalten werden, und kann gegenüber beaufsichtigten Unternehmen Maßnahmen anordnen.
Im Zusammenhang mit geschlossenen Publikums-AIF spielen etwa die Erlaubnis der Kapitalverwaltungsgesellschaft, die Genehmigung von Anlagebedingungen und die Prüfung der gesetzlich vorgeschriebenen Vertriebsunterlagen eine Rolle. Der konkrete Umfang richtet sich nach dem jeweils anwendbaren Aufsichtsrecht.
Die BaFin bewertet jedoch nicht, ob ein Fonds wirtschaftlich attraktiv ist oder ob Prognosen eintreten werden. Eine Erlaubnis, Genehmigung oder Prospektgestattung ist daher kein Gütesiegel und keine Garantie gegen Verluste. Auch beaufsichtigte Produkte können erhebliche wirtschaftliche Risiken aufweisen.
Veröffentlicht die BaFin Maßnahmen oder bestellt sie einen Sonderbeauftragten, sollte der genaue Inhalt der Verfügung geprüft werden. Aus der bloßen Existenz einer Maßnahme lässt sich weder ihr vollständiger Anlass noch eine Aussage über sämtliche verwalteten Fonds ableiten.