Bewertung und Verkehrswert
Die Bewertung ermittelt den Wert eines Fondsvermögensgegenstands nach einem festgelegten Verfahren. Der Verkehrswert soll einen marktgerechten Wert zum Stichtag abbilden.
Nicht börsengehandelte Vermögenswerte besitzen keinen täglich beobachtbaren Preis. Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Zielfondsanteile müssen deshalb nach festgelegten Verfahren und zu bestimmten Stichtagen bewertet werden.
Der Verkehrswert soll den Wert abbilden, der unter den zugrunde gelegten Marktbedingungen erreichbar erscheint. Je nach Vermögenswert kommen Vergleichs-, Ertragswert-, Discounted-Cashflow- oder andere anerkannte Verfahren zum Einsatz. Annahmen zu Mieten, Erträgen, Zinssätzen und Verkaufsmöglichkeiten beeinflussen das Ergebnis.
Eine Bewertung ist keine Verkaufsgarantie. Bei einer tatsächlichen Transaktion können Zeitdruck, geringe Nachfrage, Transaktionskosten oder neue Informationen zu einem anderen Preis führen. Auch ein Zweitmarktpreis für die Fondsbeteiligung ist nicht mit dem Wert einzelner Fondsobjekte identisch.
Anleger sollten Bewertungsstichtag, Methode, wesentliche Annahmen und Veränderungen gegenüber dem Vorjahr prüfen. Auffällige Abweichungen benötigen eine nachvollziehbare Erklärung.