Transaktionskosten
Transaktionskosten entstehen beim Erwerb, der Finanzierung, Verwaltung oder Veräußerung von Vermögenswerten und mindern den wirtschaftlichen Nettoertrag.
Transaktionskosten fallen an, wenn ein Fonds Investitionen kauft oder verkauft. Dazu können Makler-, Beratungs-, Prüfungs-, Notar-, Steuer-, Finanzierungs- und sonstige Abwicklungskosten gehören.
Ein Teil der Kosten entsteht auch dann, wenn eine geplante Transaktion nicht abgeschlossen wird. Solche Abbruchkosten können den Fonds belasten, ohne dass ein neuer Vermögenswert erworben wurde. Bei häufigen Käufen und Verkäufen steigt die kumulierte Kostenwirkung.
Auf Ebene von Zielfonds, Objektgesellschaften und Portfoliounternehmen können weitere Transaktionskosten anfallen, die in einer einfachen Dachfonds-Kostenquote nicht vollständig sichtbar sind. Geschäfte mit verbundenen Unternehmen verdienen wegen möglicher Interessenkonflikte besondere Aufmerksamkeit.
Anleger sollten Brutto- und Nettoerlöse unterscheiden und Kosten im Verhältnis zum Transaktionswert betrachten. Ein hoher Verkaufspreis führt nicht automatisch zu einem entsprechend hohen Rückfluss.