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Going Concern

Going Concern bezeichnet die Annahme, dass ein Unternehmen seine Tätigkeit auf absehbare Zeit fortführen kann und nicht abgewickelt werden muss.

Die Going-Concern-Annahme ist ein Grundprinzip der Rechnungslegung. Vermögenswerte und Schulden werden grundsätzlich unter der Annahme bewertet, dass das Unternehmen seine Tätigkeit fortsetzt und nicht kurzfristig liquidiert werden muss.

Bestehen wesentliche Unsicherheiten – etwa Liquiditätsengpässe, auslaufende Finanzierungen oder drohende Vertragsverletzungen –, müssen sie im Jahresabschluss oder Lagebericht angemessen erläutert werden. Prüfer können im Bestätigungsvermerk besonders darauf hinweisen.

Eine positive Fortführungsannahme ist keine Garantie für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Sie bezieht sich auf einen bestimmten Beurteilungszeitraum und stützt sich häufig auf Planungen, Finanzierungszusagen und Erwartungen der Geschäftsleitung. Veränderungen nach dem Stichtag können die Lage beeinflussen.

Für Fondsanleger sind Hinweise zu Going Concern besonders relevant, wenn KVG, Fondsgesellschaft oder wesentliche Beteiligungen finanzielle Schwierigkeiten haben. Dabei müssen die Ebenen der Struktur getrennt betrachtet werden.