Investmentkommanditgesellschaft
Die Investmentkommanditgesellschaft ist eine gesetzlich geregelte Fonds-Rechtsform. Anleger beteiligen sich unmittelbar oder über einen Treuhandkommanditisten.
Eine Investmentkommanditgesellschaft ist eine besondere Form der Kommanditgesellschaft für Investmentvermögen. Viele geschlossene Publikums-AIF werden in dieser Rechtsform betrieben. Anleger treten der Gesellschaft entweder unmittelbar als Kommanditisten oder mittelbar über einen Treuhandkommanditisten bei.
Die rechtliche Stellung unterscheidet sich von der eines Käufers klassischer Wertpapiere. Der Anleger wird gesellschaftsrechtlich beteiligt. Rechte und Pflichten ergeben sich deshalb nicht nur aus dem KAGB, sondern auch aus dem Handelsrecht, dem Gesellschaftsvertrag, den Anlagebedingungen und gegebenenfalls dem Treuhandvertrag.
Typische Rechte betreffen Informationen, Einsicht, Stimmabgabe und die Teilnahme an Gesellschafterbeschlüssen. Welche Mehrheiten gelten und ob ein Anleger selbst im Handelsregister eingetragen wird, hängt von der Beteiligungsform und den Vertragsunterlagen ab.
Für Haftungsfragen sind Pflichteinlage und Haftsumme auseinanderzuhalten. Bei einer geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft ist eine echte Nachschusspflicht gesetzlich ausgeschlossen. Trotzdem können eine noch offene Einlage oder eine nach Einlagenrückgewähr wiederauflebende Außenhaftung relevant werden. Diese Fragen müssen anhand der konkreten Beteiligungsunterlagen geprüft werden.