Kommanditist
Ein Kommanditist ist Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Seine Außenhaftung ist grundsätzlich auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme begrenzt.
Ein Kommanditist ist ein Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, dessen Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern grundsätzlich auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme begrenzt ist. Bei Fonds in der Rechtsform einer Investmentkommanditgesellschaft können Anleger unmittelbar als Kommanditisten beteiligt sein.
Mit der Beteiligung sind gesellschaftsrechtliche Rechte verbunden. Dazu können Informations- und Kontrollrechte, Stimmrechte und die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen gehören. Der genaue Umfang ergibt sich aus Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Anlagebedingungen. Die laufende Geschäftsführung liegt normalerweise nicht beim einzelnen Anleger.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Pflichteinlage und Haftsumme. Die Pflichteinlage bezeichnet den Betrag, den der Anleger im Innenverhältnis zur Gesellschaft schuldet. Die Haftsumme bestimmt dagegen den Umfang der handelsrechtlichen Außenhaftung. Beide Beträge können identisch sein, müssen es aber nicht.
Ist die Einlage vollständig geleistet, erlischt die Außenhaftung grundsätzlich. Wird Einlagekapital später zurückgezahlt, kann die Haftung nach § 172 Abs. 4 HGB bis zur Haftsumme wiederaufleben. Nicht jede Ausschüttung löst diese Folge aus; entscheidend sind Kapitalstand und Rechtsgrund der Zahlung.