Kausalität
Kausalität bezeichnet den erforderlichen Ursachenzusammenhang zwischen einer Pflichtverletzung, der Anlageentscheidung und dem geltend gemachten Schaden.
Für einen Schadensersatzanspruch genügt eine Pflichtverletzung allein meist nicht. Sie muss für die Anlageentscheidung und den eingetretenen Schaden ursächlich gewesen sein. Der Anleger muss also grundsätzlich darlegen, dass er bei ordnungsgemäßer Aufklärung anders entschieden hätte.
Bei Beratungs- und Aufklärungsfehlern können Beweiserleichterungen eine Rolle spielen. Deren Voraussetzungen hängen jedoch von Anspruchsgrundlage und Sachverhalt ab. Sie ersetzen nicht jede Prüfung der konkreten Entscheidungssituation.
Auch der wirtschaftliche Schaden muss der Pflichtverletzung zurechenbar sein. Marktbewegungen, spätere Managemententscheidungen oder andere Ursachen können für die Schadensentwicklung mitverantwortlich sein, ohne den Zusammenhang zwingend vollständig zu unterbrechen.
Für die Beurteilung sind das verschwiegene oder falsch dargestellte Risiko, die damaligen Anlageziele und mögliche Handlungsalternativen wichtig. Pauschale Aussagen wie „Bei Kenntnis hätte ich nicht gezeichnet“ müssen im Gesamtbild glaubhaft und rechtlich erheblich sein.