Darlegungs- und Beweislast
Darlegungs- und Beweislast bestimmen, welche Partei entscheidende Tatsachen vortragen und im Streitfall beweisen muss.
Die Darlegungslast bestimmt, welche Partei die für ihren Anspruch oder ihre Verteidigung erforderlichen Tatsachen ausreichend konkret vortragen muss. Die Beweislast beantwortet, wer das Risiko trägt, wenn eine entscheidende Tatsache trotz Beweisaufnahme ungeklärt bleibt.
In Kapitalanlagefällen betrifft das beispielsweise Gesprächsinhalte, Risikohinweise, Prospektübergabe, Kausalität und Schaden. Die Verteilung folgt nicht einer einzigen allgemeinen Regel. Je nach Pflicht, Anspruchsgrundlage und konkretem Geschehensablauf können Beweiserleichterungen oder eine sekundäre Darlegungslast eine Rolle spielen.
Ein Beratungsprotokoll, eine Empfangsbestätigung oder eine Unterschrift ist ein Beweismittel, entscheidet den Fall aber nicht stets allein. Auch Zeugen, E-Mails, Prospektfassungen und die Plausibilität des beiderseitigen Vortrags werden berücksichtigt.
Anleger sollten deshalb frühzeitig alle Unterlagen und Erinnerungen sichern. Eine rechtliche Bewertung muss nicht nur klären, was tatsächlich geschehen ist, sondern auch, welche Tatsachen im Prozess von wem bewiesen werden müssten.