Kommanditkapital
Das Kommanditkapital umfasst die von Kommanditisten übernommenen Einlagen einer Kommanditgesellschaft. Es ist von Haftsumme und Gesamtinvestitionsvolumen abzugrenzen.
Das Kommanditkapital setzt sich aus den gesellschaftsvertraglich übernommenen Einlagen der Kommanditisten zusammen. Bei einem geschlossenen Fonds entspricht es häufig weitgehend dem eingeworbenen Anlegerkapital, kann aber zusätzlich Einlagen von Gründungsgesellschaftern enthalten.
Nicht identisch ist die im Handelsregister eingetragene Haftsumme. Sie begrenzt grundsätzlich die Außenhaftung des einzelnen Kommanditisten und kann niedriger sein als seine Pflichteinlage. Auch das Agio wird regelmäßig gesondert betrachtet.
Das Gesamtinvestitionsvolumen kann deutlich über dem Kommanditkapital liegen, wenn der Fonds Kredite aufnimmt. Umgekehrt steht nicht das gesamte Kommanditkapital für Anlageobjekte zur Verfügung, weil Kosten und Liquiditätsreserven finanziert werden.
Anleger sollten daher prüfen, welche Definition ein Bericht verwendet und ob gezeichnetes, eingefordertes oder tatsächlich eingezahltes Kapital gemeint ist. Der Stichtag ist für Vergleiche ebenfalls entscheidend.