Objektgerechte Beratung
Objektgerechte Beratung verlangt eine richtige, vollständige und verständliche Aufklärung über Funktionsweise, Eigenschaften und wesentliche Risiken der Anlage.
Bei der objektgerechten Beratung steht die konkrete Kapitalanlage im Mittelpunkt. Der Berater muss diejenigen Eigenschaften und Risiken erläutern, die für die Anlageentscheidung wesentlich sind. Umfang und Tiefe richten sich nach Produkt, Anlegerwissen und Beratungssituation.
Bei einem geschlossenen Fonds können insbesondere unternehmerischer Charakter, langfristige Kapitalbindung, eingeschränkte Handelbarkeit, Kosten, Fremdfinanzierung, Ausschüttungsstruktur und Totalverlustrisiko bedeutsam sein. Bei Dachfonds kommen Auswahl-, Bewertungs- und Kostenrisiken auf mehreren Ebenen hinzu.
Die objektgerechte Beratung ist von der anlegergerechten Beratung zu unterscheiden. Selbst ein zutreffend beschriebenes Produkt kann für einen bestimmten Kunden ungeeignet sein. Umgekehrt reicht die allgemeine Eignung einer Anlageklasse nicht aus, wenn wesentliche Produktrisiken verharmlost werden.
Für die spätere Prüfung sind Gesprächsinhalt, Prospekt, Werbeunterlagen und dokumentierte Risikohinweise gemeinsam zu betrachten. Ein bloßer Prospekthinweis ersetzt nicht in jeder Situation jede mündliche Aufklärung.