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Geeignetheitsprüfung

Bei der Geeignetheitsprüfung wird beurteilt, ob eine empfohlene Anlage zu Kenntnissen, Anlagezielen, finanziellen Verhältnissen und Verlusttragfähigkeit passt.

Die Geeignetheitsprüfung ist Teil einer regulierten Anlageberatung oder Finanzportfolioverwaltung. Das Unternehmen holt Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen, finanzielle Verhältnisse einschließlich Verlusttragfähigkeit sowie Anlageziele und Risikobereitschaft des Kunden ein.

Auf dieser Grundlage wird beurteilt, ob die Empfehlung für den Kunden geeignet ist. Bei einem langfristig gebundenen geschlossenen Fonds sind insbesondere Anlagehorizont, Liquiditätsbedarf, Risikoverständnis und Fähigkeit, Verluste zu tragen, wichtig. Unvollständige Kundenangaben können eine belastbare Prüfung verhindern.

Die Geeignetheitsprüfung ist weitergehend als die Angemessenheitsprüfung. Diese fragt im Kern, ob der Kunde die Risiken versteht; sie bewertet nicht in gleicher Weise, ob das Produkt persönlich zu seinen Zielen und finanziellen Verhältnissen passt.

Welche Anforderungen galten, hängt von Zeitpunkt, Produkt und Anbieterstatus ab. Für eine spätere Prüfung sind Fragebögen, Gesprächsdokumentation, Geeignetheitserklärung und eventuelle Warnhinweise miteinander abzugleichen.