Direkt zum Inhalt

Vertriebsvergütung / Innenprovision

Vertriebsvergütungen sind Zahlungen für die Vermittlung einer Anlage. Innenprovisionen werden aus dem Anlage- oder Fondsvolumen finanziert und nicht separat berechnet.

Vertriebsvergütungen entschädigen Vermittler, Berater oder Vertriebsorganisationen für die Platzierung einer Kapitalanlage. Sie können als gesondert gezahltes Agio oder aus Mitteln finanziert werden, die dem Fonds beziehungsweise der Investition zugeführt werden.

Als Innenprovision werden häufig Vergütungen bezeichnet, die im Anlagebetrag oder Gesamtaufwand enthalten sind und dem Anleger nicht als separate Rechnung erscheinen. Sie reduzieren den Anteil des Kapitals, der für Investitionen zur Verfügung steht, und können ein eigenes Vertriebsinteresse begründen.

Ob und in welchem Umfang über Vergütungen aufgeklärt werden musste, hängt von Produkt, Empfänger, Beratungsverhältnis und Zeitpunkt ab. Unterschiedliche Rechtsprechungs- und Gesetzeslinien dürfen nicht pauschal auf jeden Vermittler übertragen werden.

Für die Prüfung sind Verkaufsprospekt, Kostenübersicht, Zeichnungsschein, Beratungsdokumentation und konkrete Zahlungsflüsse wichtig. Agio, Innenprovision und sämtliche Initialkosten sind verwandte, aber nicht deckungsgleiche Begriffe.