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Initialkosten

Initialkosten fallen bei Konzeption, Vertrieb und Aufbau eines Fonds an, bevor oder während das Anlegerkapital in die vorgesehenen Vermögenswerte investiert wird.

Initialkosten entstehen in der Start- und Platzierungsphase eines Fonds. Dazu können Aufwendungen für Konzeption, Vertrieb, Beratung, Prospekterstellung, Gründung, Strukturierung und Kapitalbeschaffung gehören. Welche Positionen einbezogen werden, hängt von der verwendeten Definition ab.

Diese Kosten stehen nicht unmittelbar als investiertes Vermögen zur Verfügung. Eine hohe anfängliche Kostenbelastung erhöht deshalb die wirtschaftliche Schwelle, die der Fonds mit Erträgen und Wertsteigerungen überwinden muss.

Das zusätzlich gezahlte Agio kann zur Finanzierung bestimmter Initialkosten dienen, muss sie aber nicht vollständig abdecken. Auch aus der Zeichnungssumme können Vertriebs- und Strukturierungskosten bezahlt werden. Bei Dachfonds kommen Kosten auf Ebene der Zielfonds hinzu.

Anleger sollten Kostenbetrag, Bezugsgröße und Empfänger prüfen. Initialkosten sind von laufenden Fonds-, Transaktions- und Finanzierungskosten sowie erfolgsabhängigen Vergütungen zu unterscheiden.