Rückabwicklung
Rückabwicklung bedeutet, dass der Anleger wirtschaftlich möglichst so gestellt wird, als hätte er die Kapitalanlage nicht gezeichnet.
Mit Rückabwicklung wird häufig das Ziel eines Schadensersatzanspruchs beschrieben: Der Anleger gibt seine Beteiligung oder daraus verbliebene Rechte ab und erhält im Gegenzug sein eingesetztes Kapital zurück. Er soll wirtschaftlich möglichst so stehen, als hätte er die Anlage nicht erworben.
Das ist keine automatische Folge eines Verlusts. Erforderlich sind eine tragfähige Anspruchsgrundlage und deren Voraussetzungen, etwa Pflichtverletzung, Kausalität, Schaden und fehlende Verjährung. Je nach Fall kommen unterschiedliche Anspruchsgegner und Rechtsfolgen in Betracht.
Erhaltene Ausschüttungen und andere Vorteile können angerechnet werden. Auch Steuervorteile, Finanzierungskosten oder ein noch vorhandener Beteiligungswert können zu berücksichtigen sein. Deshalb entspricht der geltend gemachte Betrag nicht stets der ursprünglichen Zeichnungssumme zuzüglich Agio.
Der Begriff sollte nicht mit einem gesetzlichen Widerruf oder einer vertraglichen Kündigung verwechselt werden. Diese Instrumente haben andere Voraussetzungen und Folgen.