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Sammelklage

Sammelklage ist ein umgangssprachlicher Oberbegriff für verschiedene gebündelte Verfahren; ein einheitliches deutsches Verfahren dieses Namens gibt es nicht.

Der Begriff Sammelklage wird im Alltag für unterschiedliche Formen gemeinsamer Rechtsverfolgung verwendet. Im deutschen Recht existiert jedoch kein einheitliches Verfahren, das sämtliche Ansprüche vieler Anleger automatisch in einer einzigen Klage zusammenfasst.

Zu unterscheiden sind insbesondere Verbandsklagen nach dem VDuG, kapitalmarktrechtliche Musterverfahren nach dem KapMuG und gemeinsam koordinierte Einzelklagen. Auch mehrere Kläger können unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam vorgehen. Jedes Modell hat eigene Regeln zu Klagebefugnis, Anmeldung, Bindungswirkung, Kosten und individueller Anspruchsdurchsetzung.

Ob eine Bündelung sinnvoll ist, hängt davon ab, wie ähnlich Sachverhalte, Beratungsgespräche, Prospekte und Schäden tatsächlich sind. Individuelle Beratungsfehler lassen sich häufig weniger stark vereinheitlichen als identische öffentliche Kapitalmarktinformationen.

Ein Angebot sollte daher nicht allein mit dem Schlagwort „Sammelklage“ beworben werden. Anleger müssen erkennen können, welches konkrete Verfahren gemeint ist und welche eigenen Schritte, Fristen und Kosten damit verbunden sind.