Wertminderung / Wertberichtigung
Eine Wertminderung reduziert den bilanzierten oder ermittelten Wert eines Vermögensgegenstands, wenn die bisherigen Annahmen nicht mehr tragfähig erscheinen.
Eine Wertminderung wird erfasst, wenn der bisher angesetzte Wert eines Vermögensgegenstands nicht mehr gerechtfertigt ist. Gründe können schwächere Erträge, höhere Zinsen, Leerstand, operative Probleme, gesunkene Vergleichspreise oder veränderte Exit-Erwartungen sein.
Die Wertberichtigung belastet regelmäßig den rechnerischen Fonds- oder Jahreserfolg. Sie bedeutet nicht zwingend, dass im selben Moment Geld abgeflossen ist. Umgekehrt kann eine spätere Veräußerung zu einem noch höheren oder niedrigeren tatsächlichen Verlust führen.
Bei Dachfonds können Wertminderungen zunächst auf Ebene der Zielfonds auftreten und zeitversetzt im Dachfonds-NAV sichtbar werden. Bewertungsstichtag und Informationsstand sind daher wichtig.
Anleger sollten Ursache, Höhe und betroffene Positionen mit früheren Bewertungen vergleichen. Eine Abwertung kann ein notwendiger Schritt zu einer realistischeren Darstellung sein und ist nicht automatisch ein Beleg für fehlerhaftes Handeln.