Gesamtkostenquote
Eine Gesamtkostenquote fasst bestimmte Kosten eines Fonds im Verhältnis zu einer Bezugsgröße zusammen. Welche Kosten enthalten sind, muss ausdrücklich geprüft werden.
Kostenquoten sollen den Vergleich von Fonds erleichtern, sind aber nur aussagekräftig, wenn Berechnung und Bezugsgröße übereinstimmen. Je nach Kennzahl können laufende Verwaltungs-, Verwahr-, Prüfungs- oder sonstige Betriebskosten enthalten sein.
Bei geschlossenen Fonds reichen einzelne Quoten häufig nicht aus. Initialkosten, Transaktionskosten, erfolgsabhängige Vergütungen, Finanzierungskosten sowie Kosten von Zielfonds können gesondert anfallen. Nicht jede Belastung erscheint deshalb in einer einzigen Kennzahl.
Bei Dachfonds ist die Kostenkaskade besonders wichtig: Gebühren entstehen sowohl auf Ebene des Dachfonds als auch in den Zielfonds und möglicherweise weiteren Beteiligungsstrukturen. Rückvergütungen oder Gebührenverrechnungen können das Ergebnis verändern.
Anleger sollten neben dem Prozentsatz immer Zeitraum, Bezugswert und einbezogene Positionen prüfen. Eine niedrige ausgewiesene Quote bedeutet nicht automatisch niedrige Gesamtkosten über die gesamte Laufzeit.